Fragen & Amtworten zum Versicherungsschutz Ihres Au-pairs:

Wenn Sie ein Au-pair über meine Agentur aufgenommen haben, habe ich Ihnen den Versicherungsschutz von der Dr. Walter GmbH empfohlen. Nachfolgend finden Sie Informationen rund um den Versicherungsschutz.

 

Ist das Au-pair auch auf der Hin- und Rückreise versichert?

 

Wenn Sie die Versicherung für Ihr Au-pair ordnungsgemäß angemeldet haben, sind auch die Hin- und Rückreise versichert. Die Versicherung gilt ab dem Tag, an dem das Au-pair aus dem Heimatland ausreist. Wenn es zurückkehrt, besteht Schutz bis zur Wiedereinreise ins Heimatland. Allerdings müssen Hin- und Rückfahrt auf direktem Weg erfolgen und dürfen nicht länger als zwei Tage in Anspruch nehmen.

 

Kann ich die Versicherung auch abschließen, wenn ich noch nicht genau weiß, wann das Au-pair kommt?

 

Ja, wenn Sie das genaue Einreisedatum Ihres Au-pairs noch nicht kennen, können Sie die Versicherung zunächst mit einem voraussichtlichen Einreisedatum abschließen. Auf Ihrer Versicherungsbestätigung ist dann dieses Datum vermerkt. Sobald Sie die genaue Ankunftszeit erfahren, teilen Sie diese der Versicherung mit. Dann erhalten Sie die vollständigen Unterlagen. Erfolgt die Einreise nach dem voraussichtlichen Einreisedatum, müssten Sie diese durch eine Passkopie oder das Ticket belegen.

 

Kann ich die Versicherung kündigen, wenn das Au-pair vorzeitig abreist?


Die Versicherung endet automatisch nach Ablauf des beantragten Zeitraums. Wenn Ihr Au-pair Sie vorher verlässt, informieren Sie sofort die Versicherung. Es reicht dort anzurufen. Sie müssen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Monatsbeiträge bezahlen. Es werden keine weiteren Lastschriften mehr eingezogen. Wenn Sie schon mehr gezahlt haben, überweist Ihnen die Versicherung die zu viel gezahlten Beiträge ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurück. Sollte Ihr Au-pair in eine andere Gastfamilie wechseln, rechnet sie auch taggenau ab. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum und keinen ganzen Monat mehr. Sie erhalten Beträge ab 10 Euro zurückerstattet. Für die Rückerstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Bitte teilen Sie der Versicherung eine vorzeitige Beendigung immer so schnell wie möglich mit. Sie können nicht im Nachhinein stornieren.

 

Ein kurzer Anruf reicht aus:
Dr. Walter GmbH
Telefon: +49 (0)2247 9194-983
Mo - Fr: 08.00 bis 20.00 Uhr
Sa: 09.00 bis 12.00 Uhr
Sie können gerne auch per Brief, Fax oder E-Mail kündigen.

 

Das Au-pair macht Urlaub, ist es trotzdem versichert?

 

Die Versicherung gilt im Gebiet der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) einschließlich der Schweiz. Für Auslandsreisen des Au-pairs besteht außerdem bis zu sechs Wochen weltweiter Versicherungsschutz.

 

Das Au-pair wechselt die Gastfamilie, kann ich den Vertrag kündigen?

 

Wenn das Au-pair in eine andere Gastfamilie weiter vermittelt wird, kann die neue Gastfamilie einen Anschlussvertrag für die Au-pair-Versicherung abschließen. Bitte teilen Sie der Versicherung dann den Zeitpunkt des Gastfamilienwechsels sowie Namen und Anschrift der neuen Gasteltern mit. Der bestehende Vertrag wird dann aufgehoben.

 

Tel. +49(0)721-47042471

info@aupair-connect.de

Im Notfall:

Kostenfreie Notfallnummern der Telefonseelsorge:

0800 - 111 0 111 und

0800 - 111 0 222

Versicherungen für AuPairs:

AuPair-Connect

Sandrine Link
Siemensstr. 34
76327 Pfinztal

 

Erreichbarkeit:

Sa. 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Ansonsten nach Vereinbarung per E-Mail täglich von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr unter:

info@aupair-connect.de

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