Kosten entstehen erst, wenn Sie sich für ein AuPair entschieden haben und einen AuPair-Vertrag mit einer Bewerberin geschlossen haben!
In der Regel sind 50% der Aufwendungen für ein Au pair als Kinderbetreuungskosten und 50% als haushaltnahe Dienstleistung von der Steuer absetzbar.
Kosten für die Kinderbetreuung können bis zu einer Höhe von zwei Dritteln als Sonderausgaben berücksichtigt werden, maximal bis 4.000 € je Kind.
Für Kosten der haushaltsnahe Dienstleitung erhalten Sie eine Steuerermäßigung von 20%, maximal bis 4.000 € je Kind.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater!
EUR | ||
Monatliche Kosten: |
||
Taschengeld |
280,00 |
|
40,00 |
||
Monatsfahrkarte ÖPNV* |
50,00 |
|
Zuschuss Sprachkurs |
70,00 |
|
Summe |
440,00 |
|
Natürlich auch Kost und Logis! |
|
|
*abhängig von Tarif bzw. von Wohnort |
|
|
|
|
|
Einmalige Kosten: |
|
|
Vermittlungsgebühr 12 Monate |
650,00 |
|
Behördengelder |
100,00 |
|
Summe |
750,00 |
|
|
|
|
Freiwillig: |
|
|
Zuschuss An- und Abreise |
|
|
|
|
Die Vermittlungsgebühr (650€) bei einem geplanten Aufenthalt von 12 Monaten ist mit 450€ bei Unterschrift des AuPair-Vertrags mit dem AuPair und mit 200€ nach erfolgreicher Visumsvergabe bzw. vor Einreise fällig.
Vergleichsberechnung des "Stundensatzes"
Die monatlichen Kosten (440 €), geschätzte Kosten für Unterkunft und Verpflegung (100 €) und auf einen Monat umgelegte einmalige Kosten (750 € geteilt durch 12 Monate = 62,50 €) ergeben rechnerisch monatliche Gesamtkosten in Höhe von 602,50 €.
Dem gegenüber stehen monatlich 130 Einsatzstunden des Au-pairs.
Daraus ergibt sich ein rechnerischer Stundensatz von aufgerundet 4,65 €. Zusätzliche Entlastung gibt es durch Ihren individuellen Steuervorteil.