Mietrecht

Auf Focus.de fand ich einen interessanten Artikel mit dem Thema "Partner, Gäste, Au-Pair: Diese Mitbewohner müssen Vermieter akzeptieren"

 

Im Bezug auf die Aufnahme eines Au-pair in eine Mietwohnung heiß es darin:

 

"Wer jemanden in seiner Mietwohnung ohne Erlaubnis des Vermieters wohnen lässt, riskiert die Kündigung. Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel: Besucher können jederzeit ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung aufgenommen werden - vorausgesetzt, sie bleiben dort nicht länger als sechs bis acht Wochen. Darauf weist Julia Wagner von Haus & Grund Deutschland hin. Bei Au-pairs indes ist ein längerer Besuch anerkannt, genehmigungspflichtig ist das nicht. In jedem Fall ist es aber fair, dem Vermieter formlos mitzuteilen, wer über längere Zeit mit dem Mieter in der Wohnung lebt. Dann kann er das bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen."

 

Quelle: http://www.focus.de/immobilien/mieten/immobilien-mitbewohner-in-der-wohnung-wann-der-vermieter-ja-sagen-muss_id_7096358.html

 

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