Fahrkarte

Zum letzten Beitrag zum Thema Sprachkurs und Zuschuss (hier geht es zum Beitrag) wurde mir vielfach die Frage gestellt, ob die Fahrten zum Sprachkurs bzw. eine Monatsfahrkarte auch von der Gastfamilie bezahlt werden muss.

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass dem Au-pair der Besuch einer Sprachschule ermöglich werden muss. Dies ist wie folgt zu deuten:

Gesetzliches Mindestmaß:
Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für Fahrten zur Sprachschule oder fährt das Au-pair hin und holt es ab.

Empfehlung:
Da die Kosten für Fahrten zum Sprachkurs übernommen werden müssen und es oft genug weitere Gründe gibt, dass das Au-pair eine Fahrkarte haben sollte wie z.B. Kinder zur Schule oder zu Freuden bringen, kleine Einkäufe tätigen usw. empfiehlt es sich, die Kosten als Gastfamilie dafür zu übernehmen. Damit hat das Au-pair auch die Möglichkeit, Freude zu besuchen oder Ausflüge zu machen.

Wie immer gilt: 
Sprechen Sie miteinander und sprechen Sie mich an, wenn es Fragen oder Probleme gibt!

 

 

 

Tel. +49(0)721-47042471

info@aupair-connect.de

Im Notfall:

Kostenfreie Notfallnummern der Telefonseelsorge:

0800 - 111 0 111 und

0800 - 111 0 222

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Sandrine Link
Siemensstr. 34
76327 Pfinztal

 

Erreichbarkeit:

Sa. 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Ansonsten nach Vereinbarung per E-Mail täglich von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr unter:

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