Zum letzten Beitrag zum Thema Sprachkurs und Zuschuss (hier geht es zum Beitrag) wurde mir vielfach die Frage gestellt, ob die Fahrten zum Sprachkurs bzw. eine Monatsfahrkarte auch von der Gastfamilie bezahlt werden muss.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass dem Au-pair der Besuch einer
Sprachschule ermöglich werden muss. Dies ist wie folgt zu deuten:
Gesetzliches Mindestmaß:
Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für Fahrten zur Sprachschule oder fährt das Au-pair hin und holt es ab.
Empfehlung:
Da die Kosten für Fahrten zum Sprachkurs übernommen werden müssen und es oft genug weitere Gründe gibt, dass das Au-pair eine Fahrkarte haben sollte wie z.B. Kinder zur Schule oder zu Freuden
bringen, kleine Einkäufe tätigen usw. empfiehlt es sich, die Kosten als Gastfamilie dafür zu übernehmen. Damit hat das Au-pair auch die Möglichkeit, Freude zu besuchen oder Ausflüge zu
machen.
Wie immer gilt:
Sprechen Sie miteinander und sprechen Sie mich an, wenn es Fragen oder Probleme gibt!