Die Vorteile der flexiblen Kinderbetreuung im eigenen Haus durch ein Au-pair liegen auf der Hand. Doch was ist bei der Unterkunft zu beachten?
In den gesetzlichen Regelungen heißt es lapidar: „Das Au-pair hat Anspruch auf eine angemessene Unterkunft (grundsätzlich ein eigenes Zimmer in der Familienwohnung)“. Ergänzt wird das dann noch mit „abschließbar“ und „mindestens 8 Quadratmeter“. Ach ja, und „beheizbar“, aber wenn das nicht selbstverständlich ist, vermittle ich Ihnen kein Au-pair, sondern zur Freude Ihrer Kinder einen Pinguin.
Wie sollte denn das Zimmer sein?
Das Zimmer sollte ausreichend groß sein und die Atmosphäre sollte einladend sein. Die vorgeschriebenen 8 Quadratmeter sind objektiv die absolute Untergrenze. Für die Au-pairs soll das Zimmer so weitab von der Heimat ein Zuhause werden. Es soll eine Rückzugsmöglichkeit sein, und es sollte nicht durch Enge erdrücken. Das Au-pair wird sehr dankbar sein, wenn neben Bett und Schrank auch ein Schreibtisch zum Lernen Platz hat und da ist. Versetzen Sie sich in die Lage des Gastes: Blumen und Bilder an den Wänden vermittelt ein anderes Bild beim Einzug als ein kalter, nüchterner Raum. Nicht zuletzt sollte auch der W-LAN Empfang gut sein.
Wo sollte denn das Zimmer sein?
Der Au-pair Gedanke an sich „Familienmitglied auf Zeit“ spiegelt sich auch in den gesetzlichen Regelungen wieder. Eine Unterbringung erfolgt grundsätzlich in der Familienwohnung. Es kann Ausnahmen geben: Einliegerwohnung, Ferienwohnung im gleichen Haus usw. Doch das sind Einzelfälle und Ausnahmen, die Fall für Fall genau betrachtet werden müssen. Sprechen Sie mich an!
Wer weiß schneller vom neuen Au-pair bei Ihnen: die Nachbarn oder die Einzugszentrale der Rundfunkbeiträge?
Bitte beachten Sie mein Artikel zum Rundfunkbeitrag für Au-pairs. Die Einzugszentrale weiß schneller, dass ein Au-pair bei Ihnen wohnt, als die Nachbarn, wetten? Aber keine Angst: es sind keine zusätzlichen Beiträge zu bezahlen! Hier mehr.