Urlaubszeit: mit oder ohne Au-pair?

Mit dem Au-Pair in Urlaub?

 

Da Ihr Au-Pair als Teil der Familie bei Ihnen lebt, sollten Sie zumindest nachfragen, ob es mit in den Urlaub kommen möchte. Es gilt in jedem Fall vorab zu klären, ob das Au Pair mitkommen möchte oder sogar soll oder, ob es selbst verreist. Viele Gastfamilien nehmen ihr Au-Pair, sofern sie einen Urlaub in einem Schengen-Land planen, gerne mit. Diese Lösung bietet beiden Seiten Vorteile – allerdings sollten einige Dinge vorher vereinbart werden. Es bietet Ihnen selbstverständlich auch recht viel Freiraum, wenn Sie Ihr Au-Pair in den Urlaub mitnehmen: Sie müssen nicht jeden Morgen früh aufstehen, Sie können einfach mal ein Buch lesen, alleine über den Markt bummeln, oder auch abends ausgehen! Ihrem Au-Pair bieten Sie andererseits die Möglichkeit, sehr kostengünstig ein weiteres Land zu entdecken.

Urlaubsanspruch

Bei einem geplanten Aufenthalt von 12 Monaten steht dem Au-pair ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen zu. Bei kürzeren Aufenthalten zeitanteilig weniger.

Taschengeld

Das Au-Pair bekommt auf jedem Fall auch während des Urlaubs der Gastfamilie Taschengeld. Wenn das Au Pair während des Urlaubs im Haus der Gastfamilie bleibt, sollte es für die Zeit des Urlaubs zusätzlich ein angemessenes Haushaltsgeld bekommen.

Visabestimmung

Sie dürfen Ihr Au-Pair gerne mit in den geplanten Familienurlaub nehmen, solange es sich bei Ihrem Urlaubsland um ein Land handelt, das sich dem Schengen Abkommen angeschlossen hat. Sollte Ihr Urlaubsort dagegen nicht zu diesen Ländern zählen, erkundigen Sie sich bitte auf jeden Fall bevor Sie Ihre Urlaubsreise antreten bei dem jeweils zuständigen Konsulat bzw. der zuständigen Botschaft über die entsprechenden Bestimmungen.

Mit der Familie in Urlaub = Arbeitszeit?

Fährt die Gastfamilie in den Urlaub und das Au Pair übernimmt weiterhin Aufgaben wie die Betreuung der Kinder, gilt das für das Au Pair als ganz normale Arbeitszeit. Ein Urlaub mit der Gastfamilie zählt für das Au Pair nur dann als eigener Urlaub, wenn es lediglich kleinere Aufgaben übernehmen muss und keine Anwesenheitspflicht besteht.

Da die Grenzen zwischen Arbeits- und Freizeit verwischen, hilft es Ihnen als Gastfamilie diese Frage: Zu welchem Zweck kommt Ihr Au Pair mit in den Urlaub? Weil es auf Ihre Kinder aufpassen soll oder als reines Vergnügung mit Zeit zur eigenen Verfügung? Hat der Familienrat dies entschieden, sprechen Sie mit ihrem Au Pair darüber! Finden Sie zusammen eine Absprache, die beide Seiten akzeptieren können.

Eine Lösung kann sein, die Zeit des Urlaubs hälftig aufzuteilen (also z.B. zwei Wochen gemeinsamer Urlaub = eine Woche des Au-Pair-Urlaubes). Sie sollten aber darauf achten, dass die Reise auch für Sie und Ihr Au-Pair Urlaubscharakter hat. Sprechen sie daher alles genau ab.

Wie immer: 
Sprechen Sie miteinander und sprechen Sie mich an, falls es Fragen gibt. Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Feiertage für das AuPair als freie Tage gelten! 

 

 

 

 

Tel. +49(0)721-47042471

info@aupair-connect.de

Im Notfall:

Kostenfreie Notfallnummern der Telefonseelsorge:

0800 - 111 0 111 und

0800 - 111 0 222

Versicherungen für AuPairs:

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Sandrine Link
Siemensstr. 34
76327 Pfinztal

 

Erreichbarkeit:

Sa. 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Ansonsten nach Vereinbarung per E-Mail täglich von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr unter:

info@aupair-connect.de

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