Grundlage für die Beschäftigung eines Au-pair ist das "Europäische Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung". Diese sehr allgemein formulierte Grundlage wird ergänzt durch Ausführungen der Bundesagentur für Arbeit und gestützt von verschiedenen Gesetzen wie z.B. Aufenthaltsgesetz und das Sozialgesetzbuch.
Die Kernpunkte habe ich Ihnen hier übersichtlich zusammengefasst. Merkblätter zum Download finden Sie hier. Die englische Version steht hier bereit.
Natürlich stehe ich Ihnen und den Au-pairs im Vorfeld und während des gesamten Au-pair Jahres zur Seite. Sprechen Sie mich an, wenn es Probleme geben sollte!