Rundfunkbeitrag

Auf den Beitragsservice ist Verlass... Eine solch verlässliche und schnelle Reaktion würde ich mir von so einigen Botschaften wünschen!

 

Kaum haben Sie ein Au-pair bei sich angemeldet, meldet sich auch der Beitragsservice und möchte Rundfunkbeiträge erheben. Der Rundfunkbeitrag ist pro Haushalt nur ein mal fällig; unabhängig davon, wieviele Personen darin wohnen. Das neue Au-pair in Ihrem Haushalt muss also keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn Sie den Sachverhalt in einem Schreiben klären und darlegen. 

 

Auf der Seite des Beitragsservices heißt es dazu:

 

Zusammen wohnen – weniger zahlen. 

Es gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften und Untervermietung.
 

  • Leben mehrere volljährige Personen in einer Wohnung reicht es aus, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner diese auf seinen Namen anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst.
     
  • Das gilt auch, wenn die Wohnung untervermietet ist. Auch wenn der Hauptmieter nur melderechtlich in der Wohnung gemeldet ist und nicht ständig dort wohnt, regeln Hauptmieter und Untermieter untereinander, wer die Wohnung auf seinen Namen anmeldet.

Hier geht es zur Befreieung von den GEZ-Gebühren: 


(Stand November 2016)

 

Tel. +49(0)721-47042471

info@aupair-connect.de

Im Notfall:

Kostenfreie Notfallnummern der Telefonseelsorge:

0800 - 111 0 111 und

0800 - 111 0 222

Versicherungen für AuPairs:

AuPair-Connect

Sandrine Link
Siemensstr. 34
76327 Pfinztal

 

Erreichbarkeit:

Sa. 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Ansonsten nach Vereinbarung per E-Mail täglich von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr unter:

info@aupair-connect.de

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