Wie Sie die Kosten für das Au-pair richtig von der Steuer absetzen

Die Steuerberatungsgesellschaft Wangler GmbH & Co. KG aus Karlsruhe (www.Kanzlei-Wangler.de) hat Ihnen und mir den nachfolgenden Beitrag erstellt. Sie erfahren darin, wie die Kosten für ein Au-pair bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden und was dabei zu beachten ist:


Was haben Au-pair-Kosten mit Ihrer Steuererklärung zu tun?
Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder mindern Ihre Steuer.
Hierzu zählen nicht nur Kosten für Kindergärten, Kindertagesstätten oder die Kosten einer Tagesmutter, sondern auch die Kosten eines Au-pairs.

Wer kann Au-pair-Kosten ansetzen?
Kinderbetreuungskosten - und damit auch Kosten für ein Au-pair - können von allen Eltern angesetzt werden, egal ob diese erwerbstätig sind oder nicht.

Für wen können Au-pair-Kosten angesetzt werden?
Betreuungskosten können für im Haushalt lebende Kinder ab der Geburt bis zum 14. Lebensjahr geltend gemacht werden.
Darüber hinaus können für ein Kind, das wegen einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, die Betreuungskosten zeitlich unbegrenzt angesetzt werden.

Welche Kosten können angesetzt werden?
Berücksichtigt werden alle Ausgaben in Geld oder Geldeswert:
− Hierunter fallen z.B. Vermittlungsgebühren, Taschengeld, ein Zuschuss zum Sprachkurs, Fahrtkosten, wie bspw. eine Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel, sowie Beiträge für Versicherungen.
− Auch die Kosten für die freie Verpflegung und die Unterkunft können angesetzt werden. (Für 2016 sind das bspw. monatlich 223 Euro für Unterkunft und 236 Euro für Verpflegung.)
− Werden die Kosten für die An- und Abreise von der Gastfamilie übernommen, so werden auch diese berücksichtigt.
Diese Leistungen müssen jedoch im Einzelnen in der Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden.
In welcher Höhe können die Kosten angesetzt werden?
Da das Au-pair meist nicht nur für die Kinderbetreuung zuständig ist, sondern auch kleinere Aufgaben im Haushalt übernimmt, findet eine Aufteilung in Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen statt:
− Die Kinderbetreuungskosten sind zu 2/3, max. 4.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr als Sonderausgaben abzugsfähig.
− Die Kosten für die Hausarbeiten sind zu 20%, höchstens 4.000 Euro, direkt von der Steuerschuld abziehbar.
Wenn im Au-pair-Vertrag keine zeitliche Aufteilung der Aufgaben geregelt ist, unterstellt das Finanzamt, dass die Kosten jeweils zur Hälfte für die Kinderbetreuung und die Hausarbeiten anfallen.
Um die Kosten in maximaler Höhe von der Steuer absetzen zu können, sollten Sie daher im Au-pair-Vertrag dokumentieren, dass ein möglichst hoher Zeitanteil auf die Kinderbetreuung entfällt (z.B. 80 % Kinderbetreuung und 20 % leichte Hausarbeiten).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Aufwendungen für die Kinderbetreuung müssen grundsätzlich durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung nachgewiesen werden.
Um die Kosten eines Au-pairs korrekt von der Steuer abzusetzen, sollten Sie deshalb einen schriftlichen Vertrag abschließen und das Taschengeld unbar auf das Bankkonto des Au-pairs überweisen.

 

 

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