Wenn es schnell gehen muss kann es eine gute Idee sein, ein Wechsel-Au-pair aufzunehmen. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Es gibt aber auch Nachteile:
Der Ablauf:
Unmittelbar nach dem Einzug des neuen Au-pairs müssen Sie mit dem Au-pair und allen nötigen Unterlagen (Reisepass und Au-pair Vertrag) zum Einwohnermeldeamt. Danach müssen Sie zur zuständigen Ausländerbehörde (Reisepass, Vertrag, ZAV-Fragebogen, 2 Passbilder und Einladungsschreiben müssen Sie mitnehmen). Die Gebühren betragen etwa € 100,00. Nach der Anmeldung des Wechsel-Au-pairs bei Ihrer Ausländerbehörde muss abgewartet werden, bis der Fall dort abschließend entschieden worden ist. Formal ist in der Zwischenzeit die Ausübung der Au-pair Tätigkeit nicht gestattet. Natürlich muss das Au-pair sich dann nicht im Zimmer verstecken: im häuslichen Miteinander darf Ihre Mitbewohnerin Ihnen unter die Arme greifen!
Sprechen Sie mich an! Ich berate Sie gerne zum Thema.