Führerschein - Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland
Wenn Sie ein Au-pair aufnehmen wollen und aufgrund der Entfernung zur Schule, zum Kindergarten oder zum Sprachunterricht einen Führerschein voraussetzen, dann stellt sich die Frage, ob und wie lange der ausländische Führerschein hier gilt.
Fahrpraxis
Unabhängig von den nachfolgenden Regelungen sollten Sie unbedingt beachten, dass bei den Au-pairs meist nur wenig Fahrpraxis vorhanden ist. Ich empfehle daher immer, auch Au-pairs mit Führerschein zu einer Fahrschule zu schicken, und einige Fahrstunden mit dem Fahrlehrer auf Kosten der Gastfamilie absolvieren zu lassen. Auch danach sollten ein Elternteil die ersten Fahrten mit dem Au-pair gemeinsam machen.
Grundsätzlich darf man mit ausländischen Führerscheinen auch im Inland fahren. Die Formalen Voraussetzungen dafür sind:
Führerscheine aus einem EU-Mitgliedsstaat behalten in Deutschland unbeschränkt ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden.
Führerscheine aus „Listenstaaten“ (insb. USA, Kanada, Australien, Japan, Namibia, Neuseeland, Korea, Schweiz, Südafrika, u.a.) müssen nach spätestens 6 Monaten in Deutschland umgeschrieben werden. Diese Frist kann aber um 6 auf also 12 Monate verlängert werden, wenn man glaubhaft machen kann, dass man nicht länger in Deutschland verbleibt. Dies ist bei Au-pairs regelmäßig der Fall. Im Falle einer Umschreibung (Aufenthalt > 12 Monate) muss je nach Land keine oder teilweise eine neue Prüfung abgelegt werden. Die Details finden Sie hier: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/informationen-fuer-auslaendische-mitbuerger/.
Es kann erforderlich sein, eine Übersetzung des ausländischen Führerscheins anzufordern.
Führerscheine aus Drittländern (und kein „Listenstaat“) müssen wie bei der vorherigen Gruppe nach spätestens 6 Monaten in Deutschland umgeschrieben werden. Diese Frist kann aber auch um 6 auf also 12 Monate verlängert werden, wenn man glaubhaft machen kann, dass man nicht länger in Deutschland verbleibt. Dies ist bei Au-pairs regelmäßig der Fall. Im Falle einer Umschreibung (Aufenthalt > 12 Monate) muss eine neue Fahrprüfung abgelegt werden. Es kann erforderlich sein, eine Übersetzung des ausländischen Führerscheins anzufordern.
Das zuständige Bundesministerium schreibt dazu:
Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.
Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben. Bezüglich des Erwerbs und den damit verbundenen Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden.
Details und Quelle:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Abruf Dezember 2020