Die Arbeitsagentur informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass im Bereich Au-Pair
ab Mai 2023 Anpassungen zu Gunsten der Au-Pairs gelten: Im Folgenden fassen wir die konkreten Neuerungen kurz zusammen:
- Erhöhung der finanziellen Beteiligung der Gasteltern an einem tatsächlich durchgeführten Sprachkurs von 50 EURO auf 70 EURO pro Monat (maximal 840 EURO in 12
Monaten).
- Die Gasteltern müssen die Fahrtkosten zum Sprachkurs zusätzlich zu dem Betrag i. H. v. 70 EURO bezahlen. Insgesamt sind die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr ein
wesentlicher Posten, so dass diese nicht mehr unter die Pauschale i. H. v. 70 EURO fallen.
- Dem Au-pair sind statt einem, eineinhalb freie Tage in der Woche zu gewähren.
- Die aktualisierten Merkblätter in Deutsch und Englisch werden zum 1. Mai 2023 auf der gewohnten Seite der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.
- Die Anpassung der Fachlichen Weisungen erfolgt im Zuge der Aktualisierung derselben.