Urlaubsanspruch

Die Erfahrung zeigt, dass es bei diesem Thema immer wieder Diskussionsbedarf gibt.

 

Die gesetzlichen Vorgaben besagen:

 

"Wird ein Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen zu. Ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von 2 Werktagen.

Fährt die Familie selbst in den Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit. In diesem Fall muss das Au-pair dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen (z. B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt aber für ein Au-pair nur dann als eigener Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig."

 

Oft gibt es Uneinigkeit über Anspruch und Dauer. Vor allem treten dann Probleme auf, wenn die Au-pair Zeit zu Ende ist und das Au-pair den restlichen Urlaub am Ende nutzt, um vorzeitig abzureisen. Im Extremfall kann das bedeuten, dass das Au-pair den angesparten Urlaub am Ende voll einsetzt und daher nur 11 Monate bei Ihnen ist. Ich habe daher einen Urlaubsantrag vorbereitet, mit dem Gastfamilien und Au-pairs eindeutig die Urlaubstage planen und festhalten können. Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, schlage ich sogar vor, mir eine Kopie der Urlaubsanträge zu schicken. Die Vorlage finden Sie hier.

 

Zum damit verwandten Artikel "Urlaub mit dem Au-pair" geht es hier. Übrigens: Wenn Ihr Au-pair nicht mit in den Familienurlaub geht, dafür Zuhause aber auf Haus und Tiere aufpasst und somit nicht selbst verreisen kann, müssen auch Absprachen getroffen werden.

 

 

 

Tel. +49(0)721-47042471

info@aupair-connect.de

Im Notfall:

Kostenfreie Notfallnummern der Telefonseelsorge:

0800 - 111 0 111 und

0800 - 111 0 222

Versicherungen für AuPairs:

AuPair-Connect

Sandrine Link
Siemensstr. 34
76327 Pfinztal

 

Erreichbarkeit:

Sa. 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Ansonsten nach Vereinbarung per E-Mail täglich von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr unter:

info@aupair-connect.de

Druckversion | Sitemap
© AuPair-Connect.de